Rechtsprechung
BGH, 19.09.1995 - VI ZB 10/95, VI ZB 11/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89
Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des …
Auszug aus BGH, 19.09.1995 - VI ZB 10/95
Zwar ist es einer Partei nicht verwehrt, prozessuale Fristen bis zum letzten Tag auszunützen; das gilt nicht nur für Rechtsmittelfristen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGHZ 9, 118, 119; BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1989 - IV a ZB 7/89 - VersR 1990, 326, 327; BGH…, Urteil vom 11. Juli 1990 - XII ZR 55/89 - BGHR ZPO § 233-Postbeförderung 4), sondern in gleicher Weise auch für die Wiedereinsetzungsfrist als solche. - BGH, 07.03.1995 - VI ZB 3/95
Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die Richtigkeit …
Auszug aus BGH, 19.09.1995 - VI ZB 10/95
Es bedarf daher insbesondere keiner weiteren Klärung, ob der Rechtsanwalt angesichts dessen, daß hier die Berufungsbegründungsfrist bereits längere Zeit abgelaufen und die Erfüllung der Förmlichkeiten für eine mögliche Wiedereinsetzung mit besonderer Vorsicht zu behandeln war, unverzüglich eine genaue Klärung des Fristbeginns und -ablaufs im Sinne des § 234 Abs. 2 ZPO hätte herbeiführen und dann vielleicht noch am 19. Mai 1995 einen Wiedereinsetzungsantrag mit nachgeholter Berufungsbegründung beim Oberlandesgericht hätte einbringen können und müssen (vgl. zu den Anforderungen an das Verhalten des Prozeßbevollmächtigten in einem Fall dieser Art Senatsbeschluß vom 7. März 1995 - VI ZB 3/95 - NJW-RR 1995, 825, 826). - BGH, 11.07.1990 - XII ZR 55/89
Umfang der Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts bei Versendung der …
Auszug aus BGH, 19.09.1995 - VI ZB 10/95
Zwar ist es einer Partei nicht verwehrt, prozessuale Fristen bis zum letzten Tag auszunützen; das gilt nicht nur für Rechtsmittelfristen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGHZ 9, 118, 119; BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1989 - IV a ZB 7/89 - VersR 1990, 326, 327; BGH, Urteil vom 11. Juli 1990 - XII ZR 55/89 - BGHR ZPO § 233-Postbeförderung 4), sondern in gleicher Weise auch für die Wiedereinsetzungsfrist als solche. - BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52
Wiedereinsetzung bei verzögerter Postzustellung
Auszug aus BGH, 19.09.1995 - VI ZB 10/95
Zwar ist es einer Partei nicht verwehrt, prozessuale Fristen bis zum letzten Tag auszunützen; das gilt nicht nur für Rechtsmittelfristen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGHZ 9, 118, 119; BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1989 - IV a ZB 7/89 - VersR 1990, 326, 327; BGH…, Urteil vom 11. Juli 1990 - XII ZR 55/89 - BGHR ZPO § 233-Postbeförderung 4), sondern in gleicher Weise auch für die Wiedereinsetzungsfrist als solche.
- BGH, 19.01.2000 - XII ZB 22/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines Verlängerungsantrages
In einem solchen Fall muß die Partei allerdings sicherstellen, daß der Anwalt noch in der Lage ist, an diesem Tag die Frist ordnungsgemäß zu wahren (BGH Beschluß vom 19. September 1995 - VI ZB 10/95 und 11/95 - veröffentlicht bei juris).